Steuern & Gebühren
- Mit der Haushaltssatzung hat die Gemeindevertretung Schauenburg folgende Steuerhebesätze festgelegt:
Hebesatz Grundsteuer A 330 % Hebesatz Grundsteuer B 300 % Hebesatz Gewerbesteuer 370 %
zum 01.01.2010 treten laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.11.2009 folgende Steuerhebesätze in Kraft:Hebesatz Grundsteuer A 330 % Hebesatz Grundsteuer B 320 % Hebesatz Gewerbesteuer 380 %
- Ein Kubikmeter (m³) Wasser kostet in der Gemeinde Schauenburg 1,75 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer, der Kubikmeter Abwasser hingegen 2,11 €. Für den Quadratmeter entwässerte Fläche wird eine Gebühr in Höhe von 0,41 € fällig.
- Sollten Sie einen Hund besitzen ergeben sich die folgenden Steuersätze:
1. Hund 72,00 € / Jahr 2. Hund 108,00 € / Jahr für jeden weiteren Hund je 132,00 € / Jahr gefährliche Hunde 516,00 € / Jahr
- Die Müllgebühren werden vom Landkreis Kassel, genauer von der Regionalen Abfallentsorgung, erhoben und von der Gemeinde Schauenburg weiter berechnet.
Müllgebühren (incl. Biomüll- und Papiermülltonne):80 l 16,70 € / Monat 120 l 25,05 € / Monat 240 l 50,10 € / Monat 1.100 l 229,63 € / Monat
- Die Kindergartengebühren betragen in der Gemeinde Schauenburg:
von 08.00 - 12.00 Uhr 85,00 € / Monat von 08.00 - 13.00 Uhr 100,00 € / Monat von 08.00 - 14.00 Uhr 115,00 € / Monat von 08.00 - 15.00 Uhr 130,00 € / Monat von 08.00 - 16.00 Uhr 145,00 € / Monat
Weiterhin können bei Bedarf
von Ihnen in Anspruch genommen werden.Verpflegung 53,00 € / Monat flexible Einzelverpflegung 3,00 € / Tag Frühdienst ab 07.00 Uhr 15,00 € / Monat Frühdienst ab 07.30 Uhr 7,50 € / Monat Spätdienst bis 16.30 Uhr 7,50 € / Monat Spätdienst bis 17.00 Uhr 15,00 € / Monat
Geschwisterkinder zahlen 50% der jeweiligen Gebühren.
Nach § 2 Abs. 3 der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Schauenburg gilt:
(3) Für die letzten 12 Monate vor der Einschulung der Kinder werden keine Gebühren mehr für den Halbtagsplatz erhoben, in dem Umfang, in dem Fördermittel durch das Land bereitgestellt werden.
Bei vorzeitiger Einschulung der Kinder, werden die tatsächlichen Betreuungsgebühren an die Eltern erstattet. Bei zurückgestellten Kindern, wird kein zweites gebührenfreies Kindergartenjahr finanziert.
