Steuern & Gebühren

  • zum 01.01.2010 treten laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.11.2009 folgende Steuerhebesätze in Kraft:

    Hebesatz Grundsteuer A 

     330 %

    Hebesatz Grundsteuer B

     320 %

    Hebesatz Gewerbesteuer

     380 %


  • Ein Kubikmeter (m³) Wasser kostet in der Gemeinde Schauenburg 1,75 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer, der Kubikmeter Abwasser hingegen 2,11 €. Für den Quadratmeter entwässerte Fläche wird eine Gebühr in Höhe von 0,41 € fällig.


  • Sollten Sie einen Hund besitzen ergeben sich die folgenden Steuersätze:

    1. Hund

    72,00 € / Jahr

    2. Hund

    108,00 € / Jahr

    für jeden weiteren Hund je

    132,00 € / Jahr

    gefährliche Hunde

      516,00 € / Jahr


  • Die Müllgebühren werden vom Landkreis Kassel, genauer von der Regionalen Abfallentsorgung, erhoben und von der Gemeinde Schauenburg weiter berechnet.


    Müllgebühren (incl. Biomüll- und Papiermülltonne):

    80 l

       16,70 € / Monat

    120 l

           25,05 € / Monat

    240 l

     50,10 € / Monat

    1.100 l

     229,63 € / Monat

          
  • Die Kindergartengebühren betragen in der Gemeinde Schauenburg:

     von 07.00 - 12.00 Uhr  90,00 € / Monat
     von 07.00 - 13.00 Uhr  106,00 € / Monat
     von 07.00 - 14.00 Uhr
     123,00 € / Monat
     von 07.00 - 15.00 Uhr 139,00 € / Monat
     von 07.00 - 16.00 Uhr
      155,00 € / Monat
     von 07.00 - 17.00 Uhr 171,00 € / Monat

    Weiterhin können bei Bedarf
     Verpflegung  55,00 € / Monat
     flexible Einzelverpflegung 3,00 € / Tag    
    von Ihnen in Anspruch genommen werden.

    Geschwisterkinder zahlen 50% der jeweiligen Gebühren.


    Nach § 2 Abs. 3 der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Schauenburg gilt:

    (3) Für die letzten 12 Monate vor der Einschulung der Kinder werden keine Gebühren mehr für den Halbtagsplatz erhoben, in dem Umfang, in dem Fördermittel durch das Land bereitgestellt werden.


    Bei vorzeitiger Einschulung der Kinder, werden die tatsächlichen Betreuungsgebühren an die Eltern erstattet. Bei zurückgestellten Kindern, wird kein zweites gebührenfreies Kindergartenjahr finanziert.