Kindergärten

Die Kindergärten in Schauenburg bieten eine Halbtagsbetreuung bis 12.00 Uhr oder 13.00 Uhr oder eine Betreuung bis 14.00 Uhr, 15.00 Uhr, 16.00 Uhr und 17.00 Uhr mit Mittagsverpflegung. Geschwister zahlen 50% der Kindergartengebühren. In den Kindergärten „Panama“ im Ortsteil Martinhagen und „Hirzsteinzwerge“ im Ortsteil Elgershausen wird eine U3-Betreuung angeboten (Kindergartenbesuch ab dem vollendeten 2. Lebensjahr).

 

Kindergarten "Sonnenschein" Breitenbach, 2-gruppig

Heinrichstraße 15
34270 Schauenburg - Breitenbach

Telefon (05601) 4148
Leiterin: Birgit Eisenbeiß

Kiga.Sonnenschein(at)gemeinde-schauenburg.de

Kindergarten Sonnenschein, Breitenbach

 

Kindergarten "Kleiner Bär" Elgershausen, 4-gruppig

Unterer Kirchweg 5
34270 Schauenburg-Elgershausen

Telefon (05601) 2160
Leiterin: Isolde Neid

Kiga.KleinerBaer(at)gemeinde-schauenburg.de

 

Kindergarten Kleiner Bär Elgershausen

Kindergarten "Hirzsteinzwerge" Elgershausen,
4 gruppig mit U3 Angebot

Udo-Fischer-Straße 2
34270 Schauenburg-Elgershausen

Telefon (05601) 1766
Leiterin: Elvira Gibhardt

Kiga.Hirzsteinzwerge(at)gemeinde-schauenburg.de 

 

 

Kindergarten "Regenbogen" Hoof, 4-gruppig

Wahlgemeinde 17
34270 Schauenburg-Hoof

Telefon (05601) 5260
Leiterin: Regina Flörke-Migge

Kiga.Regenbogen(at)gemeinde-schauenburg.de

 

Kindergarten Regenbogen, Hoof
Kindergarten "Panama" Martinhagen, 2-gruppig

Pfarrgarten 5
34270 Schauenburg-Martinhagen

Telefon (05601) 4460
Leiterin: Heike Müller

Kiga.Panama(at)gemeinde-schauenburg.de
Kindergarten Panama Martinhagen

 

Kindergartengebühren:

 von 07.00 - 12.00 Uhr  90,00 € / Monat
 von 07.00 - 13.00 Uhr  106,00 € / Monat
 von 07.00 - 14.00 Uhr
 123,00 € / Monat
 von 07.00 - 15.00 Uhr 139,00 € / Monat
 von 07.00 - 16.00 Uhr
  155,00 € / Monat
 von 07.00 - 17.00 Uhr 171,00 € / Monat

Weiterhin können
 Verpflegung  55,00 € / Monat
 flexible Einzelverpflegung 3,00 € / Tag    

von Ihnen in Anspruch genommen werden.

Geschwisterkinder zahlen 50% der jeweiligen Gebühren.


Nach § 2 Abs. 3 der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Schauenburg gilt:

(3) Für die letzten 12 Monate vor der Einschulung der Kinder werden keine Gebühren mehr für den Halbtagsplatz erhoben, in dem Umfang, in dem Fördermittel durch das Land bereitgestellt werden.

Bei vorzeitiger Einschulung der Kinder, werden die tatsächlichen Betreuungsgebühren an die Eltern erstattet. Bei zurückgestellten Kindern, wird kein zweites gebührenfreies Kindergartenjahr finanziert.