Kindergärten

Die Kindergärten in Schauenburg bieten eine Halbtagsbetreuung bis 12.00 Uhr oder 13.00 Uhr oder eine Betreuung bis 14.00 Uhr, 15.00 Uhr und 16.00 Uhr mit Mittagsverpflegung, sowie Früh- und Spätdienst. Geschwister zahlen 50% der Kindergartengebühren. Neben den bestehenden Kindergärten ist derzeit ein neuer 4-gruppiger Kindergarten mit U3-Angebot in Planung. Baubeginn 2009.

 

Kindergarten "Sonnenschein" Breitenbach, 2-gruppig

Heinrichstraße 15
34270 Schauenburg - Breitenbach

Telefon (05601) 4148
Leiterin: Birgit Eisenbeiß

 

Kindergarten Sonnenschein, Breitenbach

 

Kindergarten "Kleiner Bär" Elgershausen, 4-gruppig

Unterer Kirchweg 5
34270 Schauenburg-Elgershausen

Telefon (05601) 2160
Leiterin: Isolde Neid

 

 

 

Kindergarten Kleiner Bär Elgershausen

Kindergarten "Die Sternenkinder" Elgershausen, 1-gruppig

Korbacher Straße 47
34270 Schauenburg-Elgershausen

Telefon (05601) 1766
Leiterin: Elvira Gibhardt

 

 

 

Kindergarten Sternenkinder Elgershausen

Kindergarten "Regenbogen" Hoof, 4-gruppig

Wahlgemeinde 17
34270 Schauenburg-Hoof

Telefon (05601) 5260
Leiterin: Regina Flörke-Migge

 

 

Kindergarten Regenbogen, Hoof
Kindergarten "Panama" Martinhagen, 2-gruppig

Pfarrgarten 5
34270 Schauenburg-Martinhagen

Telefon (05601) 4460
Leiterin: Heike Müller

Kindergarten Panama Martinhagen

 

Kindergartengebühren:

 von 08.00 - 12.00 Uhr  85,00 € / Monat
 von 08.00 - 13.00 Uhr  100,00 € / Monat
 von 08.00 - 14.00 Uhr
 115,00 € / Monat
 von 08.00 - 15.00 Uhr 130,00 € / Monat
 von 08.00 - 16.00 Uhr
  145,00 € / Monat

Weiterhin können bei Bedarf
 Verpflegung  53,00 € / Monat
 flexible Einzelverpflegung 3,00 € / Tag
 Frühdienst ab 07.00 Uhr 15,00 € / Monat
 Frühdienst ab 07.30 Uhr 7,50 € / Monat
 Spätdienst bis 16.30 Uhr7,50 € / Monat
 Spätdienst bis 17.00 Uhr 15,00 € / Monat
von Ihnen in Anspruch genommen werden.

Geschwisterkinder zahlen 50% der jeweiligen Gebühren.

Nach § 2 Abs. 3 der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Schauenburg gilt:

(3) Für die letzten 12 Monate vor der Einschulung der Kinder werden keine Gebühren mehr für den Halbtagsplatz erhoben, in dem Umfang, in dem Fördermittel durch das Land bereitgestellt werden.

Bei vorzeitiger Einschulung der Kinder, werden die tatsächlichen Betreuungsgebühren an die Eltern erstattet. Bei zurückgestellten Kindern, wird kein zweites gebührenfreies Kindergartenjahr finanziert.