Steuern & Gebühren
- Mit der Haushaltssatzung hat die Gemeindevertretung Schauenburg folgende Steuerhebesätze festgelegt:
Hebesatz Grundsteuer A
| 330 % |
| Hebesatz Grundsteuer B | 300 % |
| Hebesatz Gewerbesteuer | 370 % |
zum 01.01.2010 treten laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.11.2009 folgende Steuerhebesätze in Kraft:
Hebesatz Grundsteuer A
| 330 % |
| Hebesatz Grundsteuer B | 320 % |
| Hebesatz Gewerbesteuer | 380 % |
- Ein Kubikmeter (m³) Wasser kostet in der Gemeinde Schauenburg 1,75 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer, der Kubikmeter Abwasser hingegen 2,11 €. Für den Quadratmeter entwässerte Fläche wird eine Gebühr in Höhe von 0,41 € fällig.
- Sollten Sie einen Hund besitzen ergeben sich die folgenden Steuersätze:
1. Hund
| 72,00 € / Jahr |
| 2. Hund | 108,00 € / Jahr |
für jeden weiteren Hund je
| 132,00 € / Jahr |
| gefährliche Hunde | 516,00 € / Jahr |
- Die Müllgebühren werden vom Landkreis Kassel, genauer von der Regionalen Abfallentsorgung, erhoben und von der Gemeinde Schauenburg weiter berechnet.
Müllgebühren (incl. Biomüll- und Papiermülltonne):
80 l
| 16,70 € / Monat
|
| 120 l | 25,05 € / Monat |
240 l
| 50,10 € / Monat |
| 1.100 l | 229,63 € / Monat |
- Die Kindergartengebühren betragen in der Gemeinde Schauenburg:
| von 08.00 - 12.00 Uhr | 85,00 € / Monat |
| von 08.00 - 13.00 Uhr | 100,00 € / Monat |
von 08.00 - 14.00 Uhr
| 115,00 € / Monat |
| von 08.00 - 15.00 Uhr | 130,00 € / Monat |
von 08.00 - 16.00 Uhr
| 145,00 € / Monat |
Weiterhin können bei Bedarf
| Verpflegung | 53,00 €
| / Monat |
| flexible Einzelverpflegung | 3,00 € | / Tag
|
| Frühdienst ab 07.00 Uhr | 15,00 € | / Monat |
| Frühdienst ab 07.30 Uhr | 7,50 € | / Monat |
| Spätdienst bis 16.30 Uhr | 7,50 € | / Monat |
| Spätdienst bis 17.00 Uhr | 15,00 € | / Monat |
von Ihnen in Anspruch genommen werden.
Geschwisterkinder zahlen 50% der jeweiligen Gebühren.
Nach § 2 Abs. 3 der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Schauenburg gilt:
(3) Für die letzten 12 Monate vor der Einschulung der Kinder werden keine Gebühren mehr für den Halbtagsplatz erhoben, in dem Umfang, in dem Fördermittel durch das Land bereitgestellt werden.
Bei vorzeitiger Einschulung der Kinder, werden die tatsächlichen Betreuungsgebühren an die Eltern erstattet. Bei zurückgestellten Kindern, wird kein zweites gebührenfreies Kindergartenjahr finanziert.