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Änderungsanträge gem. Schwerbehindertengesetz

Ausgabe von Änderungsanträgen zur Neufeststellung der Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt Kassel.

Besondere Voraussetzungen:

  • Es muss bereits eine Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt festgestellt worden sein.
  • Die bereits festgestellten Behinderungen haben sich verschlimmert und/oder neue Behinderungen sind hinzugekommen.

Hinweis:
Die abschließende Bearbeitung des Antrages erfolgt durch das Versorgungsamt Kassel.
 
Notwendige Unterlagen:
Vollständig ausgefüllter Antragsvordruck des Versorgungsamtes Kassel. Der bisher gültige Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ist dienlich, aber nicht zwingend erforderlich
.

Zuständig



Marcus Konhäuser

Telefon:(05601) 9325-116
E-Mail:marcus.konhaeuser@gemeinde-schauenburg.de

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