Dienstleistungen
Änderungsanträge gem. Schwerbehindertengesetz
Ausgabe von Änderungsanträgen zur Neufeststellung der Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt Kassel.
Besondere Voraussetzungen:
- Es muss bereits eine Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt festgestellt worden sein.
- Die bereits festgestellten Behinderungen haben sich verschlimmert und/oder neue Behinderungen sind hinzugekommen.
Hinweis:
Die abschließende Bearbeitung des Antrages erfolgt durch das Versorgungsamt Kassel.
Notwendige Unterlagen:
Vollständig ausgefüllter Antragsvordruck des Versorgungsamtes Kassel. Der bisher gültige Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ist dienlich, aber nicht zwingend erforderlich.
Zuständig
Marcus Konhäuser
Telefon:(05601) 9325-116E-Mail:marcus.konhaeuser@gemeinde-schauenburg.de
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