Dienstleistungen
Angelschein
Ausstellung eines Fischereischeines für Erwachsene und Jugendliche
Voraussetzungen:
Der Fischereischein ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller das 14. Lebensjahr vollendet hat, der Antragsteller nachweist, dass er eine Fischereiprüfung bestanden hat und keine Versagungsgründe nach § 27 HFischG vorliegen.
Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 16 Jahren erhalten ohne Fischereiprüfung einen Jugendfischereischein, der diese berechtigt, unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein den Fischfang auszuüben.
Allgemeine Informationen:
Der Fischereischein kann für ein Kalenderjahr, fünf oder zehn aufeinanderfolgende Kalenderjahre ausgestellt werden. Der Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. gilt als Kalenderjahr.
Der Jugendfischereischein kann ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs ausgestellt werden. Jugendfischereischeine werden für ein Kalenderjahr oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre erteilt.
Die Fischereischeine bzw. die Jugendfischereischeine können auf Antrag verlängert werden.
Fischereiprüfung:
Informationen zur Fischereiprüfung, Telefon (05671) 8001-0
Notwendige Unterlagen:
Jugendfischereischein
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- 1 aktuelles Lichtbild
Jahres/Fünfjahres/Zehnjahresfischereischein
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Prüfungszeugnis der Fischereiprüfung oder abgelaufener Fischereischein
- 1 aktuelles Lichtbild
| Gebühren: |
|
| Jugendfischereischein | 7,50 € |
| Fünfjahresjugendfischereischein | 23,00 € |
| Jahresfischereischein | 12,50 € |
| Fünfjahresfischereischein | 36,00 € |
| Zehnjahresfischereischein | 68,00 € |
| Verlängerung Jahresfischereischein | 12,50 € |
| Verlängerung Fünfjahresfischereischein | 36,00 € |
Zuständig
Bürgerbüro
Telefon:(05601) 9325-120E-Mail:buergerbuero@gemeinde-schauenburg.de
weitere Informationen zu Bürgerbüro
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