Dienstleistungen

Angelschein

Ausstellung eines Fischereischeines für Erwachsene und Jugendliche

Voraussetzungen:

  • Der Fischereischein ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller das 14. Lebensjahr vollendet hat, der Antragsteller nachweist, dass er eine Fischereiprüfung bestanden hat und keine Versagungsgründe nach § 27 HFischG vorliegen.

  • Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 16 Jahren erhalten ohne Fischereiprüfung einen Jugendfischereischein, der diese berechtigt, unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein den Fischfang auszuüben.

 

Allgemeine Informationen:

  • Der Fischereischein kann für ein Kalenderjahr, fünf oder zehn aufeinanderfolgende Kalenderjahre ausgestellt werden. Der Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. gilt als Kalenderjahr.

  • Der Jugendfischereischein kann ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs ausgestellt werden. Jugendfischereischeine werden für ein Kalenderjahr oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre erteilt.

  • Die Fischereischeine bzw. die Jugendfischereischeine können auf Antrag verlängert werden.


Fischereiprüfung:
Informationen zur Fischereiprüfung, Telefon (05671) 8001-0

Notwendige Unterlagen:
  • Jugendfischereischein

    - Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

    - 1 aktuelles Lichtbild

  • Jahres/Fünfjahres/Zehnjahresfischereischein

    - Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

    - Prüfungszeugnis der Fischereiprüfung oder abgelaufener Fischereischein

    - 1 aktuelles Lichtbild


Gebühren:

 

Jugendfischereischein

7,50 €

Fünfjahresjugendfischereischein

23,00 €

Jahresfischereischein

12,50 €

Fünfjahresfischereischein

36,00 €

Zehnjahresfischereischein

68,00 €

Verlängerung Jahresfischereischein

12,50 €

Verlängerung Fünfjahresfischereischein

36,00 €

Zuständig



Bürgerbüro

Telefon:(05601) 9325-120
E-Mail:buergerbuero@gemeinde-schauenburg.de

weitere Informationen zu Bürgerbüro

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