Dienstleistungen
Erschließungsbescheinigung
Erteilung einer Erschließungsbescheinigung
Es wird bescheinigt, ob ein Grundstück von einer öffentlichen Straße und durch öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen erschlossen ist und ob bzw. in welcher voraussichtlichen Höhe Erschließungsbeiträge nach dem BauGB und der gemeindlichen Satzung sowie Wasser- bzw. Abwasseranschlussbeiträge nach dem HKAG und den gemeindlichen Satzungen anfallen.
- Notwendige Unterlagen:
Angabe der Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Straße, Flur, Flurstück) - Gebühren:
Entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung je Bescheinigung z. Zt. 30,00 €.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
HKAG
Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Schauenburg
Entwässerungssatzung der Gemeinde Schauenburg
Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Schauenburg
Zuständig
Birgit Keim
Telefon:(05601) 9325-312E-Mail:birgit.keim@gemeinde-schauenburg.de
weitere Informationen zu Birgit Keim
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