Dienstleistungen

Erschließungsbescheinigung

Erteilung einer Erschließungsbescheinigung

Es wird bescheinigt, ob ein Grundstück von einer öffentlichen Straße und durch öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen erschlossen ist und ob bzw. in welcher voraussichtlichen Höhe Erschließungsbeiträge nach dem BauGB und der gemeindlichen Satzung sowie Wasser- bzw. Abwasseranschlussbeiträge nach dem HKAG und den gemeindlichen Satzungen anfallen.

  • Notwendige Unterlagen:
    Angabe der Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Straße, Flur, Flurstück)
  • Gebühren:
    Entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung je Bescheinigung z. Zt. 30,00 €.

Rechtliche Grundlagen:
BauGB
HKAG
Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Schauenburg
Entwässerungssatzung der Gemeinde Schauenburg
Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Schauenburg

Zuständig



Birgit Keim

Telefon:(05601) 9325-312
E-Mail:birgit.keim@gemeinde-schauenburg.de

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