Dienstleistungen

Kinderreisepass

Besondere Voraussetzungen:

  • deutsche Staatsangehörigkeit 
  • nicht älter als 12 Jahre
  • örtliche Zuständigkeit: Wohnsitz in Schauenburg
  • bei örtlicher Unzuständigkeit: Ermächtigung der Passbehörde am Hauptwohnsitz
Besonderheiten:
  • Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s kann durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden (Sorgerechtsbeschluss).
  • Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s oder des Vormundes zur Ausstellung eines Kinderreisepasses kann in begründeten Ausnahmefällen auch formlos schriftlich erfolgen.
  • Der Kinderreisepass kann bis zum 10. Lebensjahr ohne Unterschrift des Kindes ausgestellt werden.
  • Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepässe nicht oder nur eingeschränkt an. Entsprechende Auskünfte erteilt das Bürgerbüro bzw. ist nachzulesen unter: www.auswaertigesamt.de
  • Der Kinderreisepass wird längstens bis zu einem Tag vor dem vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt.

Bearbeitungsfristen:
Bei Abgabe der vollständigen Unterlagen wird der Kinderpass in eiligen Fällen sofort, sonst nach Terminabsprache ausgestellt.
 
Notwendige Unterlagen:
  • unterschriebener Antragsvordruck - beider Erziehungsberechtigter
  • ggf. Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • ggf. Legitimationspapier der gesetzlichen Vertreter bzw. Bestallungsurkunde des Vormunds
  • ein biometrisches Lichtbild (45mm x 35mm in Hochformat ohne Rand)
  • Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr Pflicht)
  • ggf. Nachweis des alleinigen Sorgerechts

 

Hinweis: Eine Antragstellung und/oder Vorlage benötigter Dokumente in digitaler Form ist ausgeschlossen.

Gebühren:
Kinderreisepass 13,00 €
Verlängerung des Kinderreisepasses: 6,00 €

Zuständig



Bürgerbüro

Telefon:(05601) 9325-120
E-Mail:buergerbuero@gemeinde-schauenburg.de

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