Dienstleistungen
Kinderreisepass
Besondere Voraussetzungen:
- deutsche Staatsangehörigkeit
- nicht älter als 12 Jahre
- örtliche Zuständigkeit: Wohnsitz in Schauenburg
- bei örtlicher Unzuständigkeit: Ermächtigung der Passbehörde am Hauptwohnsitz
- Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s kann durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden (Sorgerechtsbeschluss).
- Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s oder des Vormundes zur Ausstellung eines Kinderreisepasses kann in begründeten Ausnahmefällen auch formlos schriftlich erfolgen.
- Der Kinderreisepass kann bis zum 10. Lebensjahr ohne Unterschrift des Kindes ausgestellt werden.
- Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepässe nicht oder nur eingeschränkt an. Entsprechende Auskünfte erteilt das Bürgerbüro bzw. ist nachzulesen unter: www.auswaertigesamt.de
- Der Kinderreisepass wird längstens bis zu einem Tag vor dem vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt.
Bearbeitungsfristen:
Bei Abgabe der vollständigen Unterlagen wird der Kinderpass in eiligen Fällen sofort, sonst nach Terminabsprache ausgestellt.
Notwendige Unterlagen:
- unterschriebener Antragsvordruck - beider Erziehungsberechtigter
- ggf. Geburts- oder Abstammungsurkunde
- ggf. Legitimationspapier der gesetzlichen Vertreter bzw. Bestallungsurkunde des Vormunds
- ein biometrisches Lichtbild (45mm x 35mm in Hochformat ohne Rand)
- Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr Pflicht)
- ggf. Nachweis des alleinigen Sorgerechts
Hinweis: Eine Antragstellung und/oder Vorlage benötigter Dokumente in digitaler Form ist ausgeschlossen.
Gebühren:
Kinderreisepass 13,00 €
Verlängerung des Kinderreisepasses: 6,00 €
Zuständig
Bürgerbüro
Telefon:(05601) 9325-120E-Mail:buergerbuero@gemeinde-schauenburg.de
weitere Informationen zu Bürgerbüro
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