Dienstleistungen
Anmeldung zur Eheschließung
Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung bzw. Prüfung der Ehefähigkeit und Notwendige Unterlagen
Zuständigkeit:
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (Hauptwohnung).
Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehefähigkeit:
Beide Verlobten persönlich
Notwendige Unterlagen:
Wenn die Verlobten im Inland gemeldet sind, beide ledig sind und beide die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:
1. Personalausweis oder Reisepass
2. eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde zum Zwecke der Eheschließung
3. ein beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister
War einer der Verlobten oder beide bereits verheiratet, werden zusätzlich zu 1) und 2) folgende Unterlagen benötigt:
1. eine Eheurkunde
2. das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Für gemeinsame minderjährige Kinder sind Geburtsurkunden, Bescheinigung über gmeinsames Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung vorzulegen..
Vorzulegende Unterlagen bei Auslandsbeteiligung:
Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört. Da die vorzulegenden Unterlagen individuell verschieden sind, wird empfohlen, beim zuständigen Standesamt Beratung einzuholen.
Die vorzulegenden Unterlagen haben ein halbes Jahr Gültigkeit. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Ehe geschlossen sein oder neue Unterlagen beigebracht werden.
Zuständig
Bernd Kellner
Telefon:(0561) 4992-115E-Mail:bernd.kellner@stadt-baunatal.de
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