Dienstleistungen

Meldebescheinigung

Erteilung von Aufenthaltsbescheinigungen für andere Behörden

Besondere Voraussetzungen:
Der Antragsteller muss in Schauenburg gemeldet sein oder gemeldet gewesen sein.

Bearbeitungsfristen:
Die Meldebescheinigung wird sofort erstellt.

Notwendige Unterlagen:
Personalausweis, Pass

Gebühren:
Ausstellen einer Aufenthaltsbescheinigung: 8,00 €

 

Rechtliche Grundlagen:
Hessisches Meldegesetz

Zuständig



Bürgerbüro

Telefon:(05601) 9325-120
E-Mail:buergerbuero@gemeinde-schauenburg.de

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