Dienstleistungen
Meldebescheinigung
Erteilung von Aufenthaltsbescheinigungen für andere Behörden
Besondere Voraussetzungen:
Der Antragsteller muss in Schauenburg gemeldet sein oder gemeldet gewesen sein.
Bearbeitungsfristen:
Die Meldebescheinigung wird sofort erstellt.
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis, Pass
Gebühren:
Ausstellen einer Aufenthaltsbescheinigung: 8,00 €
Rechtliche Grundlagen:
Hessisches Meldegesetz
Zuständig
Bürgerbüro
Telefon:(05601) 9325-120E-Mail:buergerbuero@gemeinde-schauenburg.de
weitere Informationen zu Bürgerbüro
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