Dienstleistungen
Schuldnerberatung
Übernahme der Kosten der Schuldnerberatung
Da für die Übernahme der Kosten der Schuldnerberatung eine Einzelfallberechnung nach den Bestimmungen des BSHG erforderlich ist, sind die für den Einzelfall notwendigen Unterlagen individuell mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter abzustimmen.
Notwendige Unterlagen:
Aktuelle Einkommensnachweise
- monatliche Belastungen zur Deckung des Lebensunterhalts
- Miete
- Abgaben
- Nebenkosten
- Heizkosten
- Versicherungen
Rechtliche Grundlagen
BSHG
Zuständig
Marcus Konhäuser
Telefon:(05601) 9325-116E-Mail:marcus.konhaeuser@gemeinde-schauenburg.de
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