Dienstleistungen
Aufenthaltsbescheinigungen
Erteilung von Aufenthaltsbescheinigungen für andere Behörden
- Voraussetzungen:
Der Antragsteller muss in Schauenburg gemeldet sein.
- Bearbeitungsfristen:
Die Meldebescheinigung wird sofort erstellt.
- Notwendige Unterlagen:
Personalausweis, Pass
- Gebühren:
Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung: 8,00 €
Rechtliche Grundlagen
Hessisches Meldegesetz
Zuständig
Bürgerbüro
Telefon:(05601) 9325-120E-Mail:buergerbuero@gemeinde-schauenburg.de
weitere Informationen zu Bürgerbüro
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