Dienstleistungen

Aufenthaltsbescheinigungen

Erteilung von Aufenthaltsbescheinigungen für andere Behörden

  • Voraussetzungen:
    Der Antragsteller muss in Schauenburg gemeldet sein.
  • Bearbeitungsfristen:
    Die Meldebescheinigung wird sofort erstellt.
  • Notwendige Unterlagen:
    Personalausweis, Pass
  • Gebühren:
    Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung: 8,00 €


Rechtliche Grundlagen
Hessisches Meldegesetz

Zuständig



Bürgerbüro

Telefon:(05601) 9325-120
E-Mail:buergerbuero@gemeinde-schauenburg.de

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