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Sperrzeitverkürzung
Die Verordnung über die Sperrzeit (SperrzeitVO) regelt die Sperrzeiten für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten.
Die Sperrzeit beginnt um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr für Gaststätten
Auf Messen, Märkten, öffentlichen Vergnügungsstätten z.B. Volksfeste, Kirmes, Jahrmärkte u.a.
beginnt die Sperrzeit bereits um 24.00 Uhr.
Ausnahmen können von der örtlichen Ordnungsbehörde auf Antrag erteilt werden.
Die Gebühr beträgt je Anordnung 112,00 €
Rechtliche Grundlagen
Verordnung über die Sperrzeit (SperrzeitVO) vom 27. Juni 2001 (GVBl. I S. 319)
Zuständig
Gabriele Spichalsky
Telefon:(05601) 9325-121E-Mail:gabriele.spichalsky@gemeinde-schauenburg.de
weitere Informationen zu Gabriele Spichalsky
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