Dienstleistungen

Unterhaltssicherung Wehrdienst

Gewährung von Unterhaltssicherungsleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Wehrdienstleistende 
 
Hinweis:
Art und Umfang der Unterhaltssicherung richten sich nach den persönlichen Lebensverhältnissen im Einzelfall. Der Beantragung der Unterhaltssicherung geht immer ein Beratungsgespräch voraus.
Weitere Informationen können daher nur durch die Fachdienststelle erteilt werden.

Rechtliche Grundlagen
USG

Zuständig



Marcus Konhäuser

Telefon:(05601) 9325-116
E-Mail:marcus.konhaeuser@gemeinde-schauenburg.de

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