Dienstleistungen
Unterhaltssicherung Wehrdienst
Gewährung von Unterhaltssicherungsleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Wehrdienstleistende
Hinweis:
Art und Umfang der Unterhaltssicherung richten sich nach den persönlichen Lebensverhältnissen im Einzelfall. Der Beantragung der Unterhaltssicherung geht immer ein Beratungsgespräch voraus.
Weitere Informationen können daher nur durch die Fachdienststelle erteilt werden.
Rechtliche Grundlagen
USG
Zuständig
Marcus Konhäuser
Telefon:(05601) 9325-116E-Mail:marcus.konhaeuser@gemeinde-schauenburg.de
weitere Informationen zu Marcus Konhäuser
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