Dienstleistungen
Auskünfte aus dem Melderegister
Erteilung von Auskünften aus dem Einwohnermelderegister
Allgemeine Informationen:
Einfache Melderegisterauskünfte können im Bürgerbüro formlos schriftlich beantragt werden. Bei erweiterten Melderegisterauskünfte und Gruppenauskünfte ist ein schriftlicher Antrag (siehe besondere Voraussetzungen) erforderlich.
Der Antragsteller hat nur Anspruch auf eine schriftliche Auskunft. In jeder Phase des Umganges mit personenbezogenen Daten sind § 6 Hess. Meldegesetz (Meldegeheimnis) und § 7 Hess. Meldegesetz (schutzwürdige Belange des Betroffenen) zu berücksichtigen.
Einfache Melderegisterauskünfte umfassen (§ 34 Abs. 1 Hess. Meldegesetz):
- Auskunft über Vor- und Familiennamen
- akademische Grade
- Anschriften einzelner bestimmter Einwohner
Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen (§ 34 Abs. 2 Hess. Meldegesetz):
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand - beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht -
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Vor- und Familienname sowie Anschrift der Ehegattin oder des Ehegatten oder der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners
- Angabe des gesetzlichen Vertreters
- Sterbetag und –ort
Besondere Voraussetzungen:
Bei einfachen Melderegisterauskünften sind keine Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Schutzwürdige Belange des Betroffenen können jedoch zu einer Ablehnung des Antrages führen.
Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (z. B. durch Schuldtitel).
Bei Gruppenauskünften über nicht namentlich bezeichnete Einwohner ist der Nachweis des öffentlichen Interesses zu erbringen (z. B. durch eine Bescheinigung des Innenministers eines Bundeslandes).
Gebühren
| einfache Auskunft: | 8,00 € |
| erweiterte Auskunft: | 8,00 € |
| Archivauskünfte: | je nach Aufwand |
| örtliche Ermittlung: | je nach Aufwand |
Rechtliche Grundlagen
Hessisches Meldegesetz
Zuständig
Bürgerbüro
Telefon:(05601) 9325-120E-Mail:buergerbuero@gemeinde-schauenburg.de
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