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Wahlen

Durchführung von Wahlen

Kommunalwahl:

1. Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
2. Wahl der Gemeindevertretung
3. Wahl der Ortsbeiräte in den Ortsteilen

Wahlberechtigt ist,

  • wer am Wahltag Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt (Unionsbürger),
  • wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten vor der Wahl seine Hauptwohnung im Wahlgebiet (Gemeinde Schauenburg) hat.
Wählbar zum Bürgermeister ist, wer das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Wählbar als Gemeindevertreter ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister werden auf die Dauer von sechs Jahren und die Gemeindevertretung auf die Dauer von fünf Jahren unmittelbar vom Volk gewählt.

Bundestagswahl:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar für den Bundestag ist, wer am Wahltage ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Bundestagsabgeordneten werden für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Europawahl:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft wohnen.
Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die in Deutschland eine Wohnung innehaben. Die Unionsbürger können allerdings nur auf Antrag wählen. Der Antrag kann bei dem zuständigen Sachbearbeiter gestellt werden.

Zuständig



Otmar Bollerhey

Telefon:(05601) 9325-111
E-Mail:otmar.bollerhey@gemeinde-schauenburg.de

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