Dienstleistungen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten damit eine Leistung, mit der das soziokulturelle Existenzminimum gedeckt werden kann. Die Grundsicherung erfüllt damit die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe, aber für einen anderen Personenkreis.

Personenkreis

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 43 Abs. 2 SGB VI) oder die Altersgrenze erreicht hat. Durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze (BGBl. I 2007, S. 554) gilt die Altersgrenze von 65 Jahren nur für Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden. Für Personen, die später geboren wurden, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben (§ 41 Abs. 2 SGB XII). Dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit (genauer: in den nächsten neun Jahren, vergl. § 102 Abs. 2 Satz 4 SGB VI) unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes unabhängig von der Arbeitsmarktlage außerstande ist, täglich mindestens drei Stunden erwerbstätig zu sein. Wer mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, erhält bei Bedarf Grundsicherung für Arbeitssuchende nach den Vorschriften des SGB II.
Eine Beurteilung über eine dauerhafte volle Erwerbsminderung ist immer eine gu-tachterliche Einzelfallprüfung der medizinischen Voraussetzungen (§ 45 Abs. 1 SGB XII). Der jeweilige Träger der Rentenversicherung führt das Gutachten durch. Wurde bereits ein Gutachten wegen eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente er-stellt, ist dieses Gutachten für den Träger der Grundsicherung bindend.


Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles.

Zuständig



Marcus Konhäuser

Telefon:(05601) 9325-116
E-Mail:marcus.konhaeuser@gemeinde-schauenburg.de

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