Dienstleistungen

Ausweise

Ausstellen von Personalausweisen und vorläufigen Personalausweisen

Besondere Voraussetzungen:
  1. Der Antragsteller muss Deutscher sein.

  2. Der Antragsteller muss in Schauenburg gemeldet sein.

  3. Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung geben.


Besonderheiten:

  1. Von der Ausweispflicht ist befreit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist: Von der Ausweispflicht können von der zuständigen Ausstellungsbehörde Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Personen, die pflegebedürftig und dauernd stationär in einer Pflegeanstalt untergebracht sind.

  2. Der Personalausweis kann auch ohne Unterschrift gültig sein. Im Unterschriftsfeld ist dann ein waagerechter Strich anzubringen (bei Schreibunkundig- oder -unfähigkeit)


Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin. Zur Zeit ca. 3 Wochen. Vorläufige Personalausweise werden in dringenden Fällen sofort, ansonsten nach Terminabsprache ausgestellt.
 
Notwendige Unterlagen:
  • Alter Ausweis (oder anderer Identitätsnachweis). Andere Möglichkeiten der Identitätsfeststellung sind: Auskünfte aus der eigenen Ausweis-/Passkartei bzw. der anderen Behörden, Heiratsurkunde oder bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde.

  • 1 aktuelles Lichtbild (45mm x 35mm in Hochformat ohne Rand)

  • ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis


Hinweis: Eine Antragstellung und/oder Vorlage benötigter Dokumente in digitaler Form ist ausgeschlossen.

Gebühren:

 Ausstellung von Personalausweisen
 Antragstellende Person ab 24 Jahren
 28,80 Euro (10 Jahre
 gültig)
 Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre
 gültig)
 Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige Gebührenreduzierung oder
 -befreiung möglich
 Vorläufiger Personalausweis
 10,- Euro
 
 Weitere Gebührenregelungen

 Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
 bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des
 16.Lebensjahres

 gebührenfrei
 Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
 6,- Euro
 Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
 gebührenfrei
 Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)
 6,- Euro
 Ändern der Anschrift bei Umzügen
 gebührenfrei
 Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
 gebührenfrei
 Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6,- Euro
 Kosten für das Aufbringen eines elektronischen
 Signaturzertifikates
 Festlegung durch
 jeweiligen Anbieter

Zuständig



Bürgerbüro

Telefon:(05601) 9325-120
E-Mail:buergerbuero@gemeinde-schauenburg.de

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