Dienstleistungen
Ausweise
Ausstellen von Personalausweisen und vorläufigen Personalausweisen
Besondere Voraussetzungen:
Der Antragsteller muss Deutscher sein.
Der Antragsteller muss in Schauenburg gemeldet sein.
Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung geben.
Besonderheiten:
Von der Ausweispflicht ist befreit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist: Von der Ausweispflicht können von der zuständigen Ausstellungsbehörde Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Personen, die pflegebedürftig und dauernd stationär in einer Pflegeanstalt untergebracht sind.
Der Personalausweis kann auch ohne Unterschrift gültig sein. Im Unterschriftsfeld ist dann ein waagerechter Strich anzubringen (bei Schreibunkundig- oder -unfähigkeit)
Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin. Zur Zeit ca. 3 Wochen. Vorläufige Personalausweise werden in dringenden Fällen sofort, ansonsten nach Terminabsprache ausgestellt.
Notwendige Unterlagen:
Alter Ausweis (oder anderer Identitätsnachweis). Andere Möglichkeiten der Identitätsfeststellung sind: Auskünfte aus der eigenen Ausweis-/Passkartei bzw. der anderen Behörden, Heiratsurkunde oder bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde.
1 aktuelles Lichtbild (45mm x 35mm in Hochformat ohne Rand)
ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
Hinweis: Eine Antragstellung und/oder Vorlage benötigter Dokumente in digitaler Form ist ausgeschlossen.
Gebühren:
| Ausstellung von Personalausweisen | |
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 28,80 Euro (10 Jahre gültig) |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
| Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige | Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,- Euro |
| Weitere Gebührenregelungen | |
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
| Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | 6,- Euro |
| Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
| Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | 6,- Euro |
| Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
| Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
| Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6,- Euro |
| Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Zuständig
Bürgerbüro
Telefon:(05601) 9325-120E-Mail:buergerbuero@gemeinde-schauenburg.de
weitere Informationen zu Bürgerbüro
< zurück zu den Dienstleistungen

