Dienstleistungen

Bauanzeigen

Bearbeitung von Bauanzeigen gemäß § 55 HBO - Baugenehmigungsfreie Bauvorhaben mit Freistellungsvorbehalt
Bearbeitung von Bauanzeigen gemäß § 56 HBO – Genehmigungsfreistellungen.

Bauanzeigen gemäß § 56 HBO sind zeitgleich beim Bauaufsichtsamt des Landkreises Kassel einzureichen.

 

Rechtliche Grundlagen
Hessische Bauordnung (HBO)

Weitere Informationen:
Bauaufsichtsamt des Landkreises Kassel
Wilhelmshöher Allee 19 - 21,
34117 Kassel.

Ansprechpartnerin: Frau Hettstedt, Telefon (0561) 1003-1340
Vertreter: Herr Butz, Telefon (0561) 1003-1327

Zuständig



Monika Schade

Telefon:(05601) 9325-313
E-Mail:monika.schade@gemeinde-schauenburg.de

weitere Informationen zu Monika Schade

< zurück zu den Dienstleistungen