Dienstleistungen
Bauanzeigen
Bearbeitung von Bauanzeigen gemäß § 55 HBO - Baugenehmigungsfreie Bauvorhaben mit Freistellungsvorbehalt
Bearbeitung von Bauanzeigen gemäß § 56 HBO – Genehmigungsfreistellungen.
Bauanzeigen gemäß § 56 HBO sind zeitgleich beim Bauaufsichtsamt des Landkreises Kassel einzureichen.
Rechtliche Grundlagen
Hessische Bauordnung (HBO)
Weitere Informationen:
Bauaufsichtsamt des Landkreises Kassel
Wilhelmshöher Allee 19 - 21,
34117 Kassel.
Ansprechpartnerin: Frau Hettstedt, Telefon (0561) 1003-1340
Vertreter: Herr Butz, Telefon (0561) 1003-1327
Zuständig
Monika Schade
Telefon:(05601) 9325-313E-Mail:monika.schade@gemeinde-schauenburg.de
weitere Informationen zu Monika Schade
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