Dienstleistungen
Abfallentsorgungsgebühren
Die Abfallentsorgungsgebühr wird im Auftrag des Landkreises Kassel mit Bescheid über die Grundbesitzabgaben erhoben.
Gebühren (ab 01.01.2012):

* Nachlässe für Eigenkompostierer und Nachbarschaftsbiotonne nur auf Antrag.
Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Broschüre der Abfallentsorgung Kreis Kassel
Rechtliche Grundlagen
§ 18 der Abfall- und Gebührensatzung des Landkreises Kassel
Zuständig
Sabine Schweinebraten
Telefon:(05601) 9325-213E-Mail:sabine.schweinebraten@gemeinde-schauenburg.de
weitere Informationen zu Sabine Schweinebraten
Susanne Altmeyer
Telefon:(05601) 9325 - 211E-Mail:susanne.altmeyer@gemeinde-schauenburg.de
weitere Informationen zu Susanne Altmeyer
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