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Baulasten

Baulasten /Baulastenverzeichnis

Sinn und Zweck der Baulast ist es, die Einhaltung des materiellen öffentlichen Baurechts auf Dauer zu sichern. In der Regel dient sie dazu, die Voraussetzungen für eine positive bauaufsichtliche Entscheidung über eine bauliche Nutzung (Baugenehmigung, Nutzungsänderungsgenehmigung, Bauvorbescheid), die aufgrund der vorgegebenen Grundstückssituation nicht vorliegen würde, zu schaffen und dauerhaft zu sichern. Die Bedeutung der Baulast liegt in ihrer öffentlich-rechtlichen Wirkung.
Zuständig ist das Bauaufsichtsamt des Landkreises Kassel.

Rechtliche Grundlagen
Hessische Bauordnung (HBO)

Weitere Informationen:
Bauaufsichtsamt des Landkreises Kassel
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel

Zuständig



Monika Schade

Telefon:(05601) 9325-313
E-Mail:monika.schade@gemeinde-schauenburg.de

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