Dienstleistungen
Beglaubigungen aus Familienbüchern
Ausstellung einer Abschrift aus dem Familienbuch
Eine Abschrift aus dem Familienbuch wird z.B. für die Anmeldung einer Geburt oder eines Sterbefalles benötigt.
Eine Abschrift aus dem Familienbuch wird z.B. für die Anmeldung einer Geburt oder eines Sterbefalles benötigt.
Rechtliche Grundlagen
PStG, PStV, BGB und Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes
Zuständig
Bernd Kellner
Telefon:(0561) 4992-115E-Mail:bernd.kellner@stadt-baunatal.de
weitere Informationen zu Bernd Kellner
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