Dienstleistungen

Beglaubigungen aus Familienbüchern

Ausstellung einer Abschrift aus dem Familienbuch
Eine Abschrift aus dem Familienbuch wird z.B. für die Anmeldung einer Geburt oder eines Sterbefalles benötigt.

Rechtliche Grundlagen
PStG, PStV, BGB und Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes

Zuständig



Bernd Kellner

Telefon:(0561) 4992-115
E-Mail:bernd.kellner@stadt-baunatal.de

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