Dienstleistungen
Behindertenausweis
Annahme von Anträgen auf Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen durch das Versorgungsamt Kassel
Besondere Voraussetzungen:
- Der Antragsteller muss behindert oder von einer Behinderung bedroht sein.
- Der Antragsteller muss in Schauenburg wohnhaft sein oder seinen tatsächlichen Aufenthalt in Schauenburg haben.
Besonderheiten:
- Das Versorgungsamt übersendet dem Antragsteller ca. 3 Wochen nach Antragstellung eine Eingangsbestätigung.
- Die Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt durch das Versorgungsamt.
- Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach dem Einzelfall und beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate.
Notwendige Unterlagen:
Vollständig ausgefüllter Antragsvordruck des Versorgungsamtes
Zuständig
Malte Glaser
Telefon:(05601) 9325-132E-Mail:malte.glaser@gemeinde-schauenburg.de
weitere Informationen zu Malte Glaser
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