Dienstleistungen

Behindertenausweis

Annahme von Anträgen auf Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen durch das Versorgungsamt Kassel
 
Besondere Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller muss behindert oder von einer Behinderung bedroht sein.
  • Der Antragsteller muss in Schauenburg wohnhaft sein oder seinen tatsächlichen Aufenthalt in Schauenburg haben.

Besonderheiten:

  • Das Versorgungsamt übersendet dem Antragsteller ca. 3 Wochen nach Antragstellung eine Eingangsbestätigung.
  • Die Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt durch das Versorgungsamt.
  • Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach dem Einzelfall und beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate.


Notwendige Unterlagen:
Vollständig ausgefüllter Antragsvordruck des Versorgungsamtes

Zuständig



Malte Glaser

Telefon:(05601) 9325-132
E-Mail:malte.glaser@gemeinde-schauenburg.de

weitere Informationen zu Malte Glaser

< zurück zu den Dienstleistungen