Dienstleistungen
Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen, bei denen ein erhöhtes Brandrisiko zu erwarten ist, wird von der Ordnungsverwaltung ein Brandsicherheitsdienst angeordnet. Durchgeführt wird dieser von der Freiwilligen Feuerwehr. Art und Umfang des Brandsicherheitsdienstes richten sich nach der Anzahl der zu erwartenden Besucher und der Möglichkeit eines Brandausbruchs.
Gebühren:
je nach Aufwand
Rechtliche Grundlagen
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG),
Feuerwehrgebührensatzung
Zuständig
Reinhard Siebert
Telefon:(05601) 9325-131E-Mail:reinhard.siebert@gemeinde-schauenburg.de
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