Dienstleistungen

Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen, bei denen ein erhöhtes Brandrisiko zu erwarten ist, wird von der Ordnungsverwaltung ein Brandsicherheitsdienst angeordnet. Durchgeführt wird dieser von der Freiwilligen Feuerwehr. Art und Umfang des Brandsicherheitsdienstes richten sich nach der Anzahl der zu erwartenden Besucher und der Möglichkeit eines Brandausbruchs.

Gebühren:
je nach Aufwand

 

Rechtliche Grundlagen
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG),
Feuerwehrgebührensatzung

Zuständig



Reinhard Siebert

Telefon:(05601) 9325-131
E-Mail:reinhard.siebert@gemeinde-schauenburg.de

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