Dienstleistungen
Abmeldung
Kurzinfo:
Wohnsitzabmeldungen sind in ganz Deutschland nicht mehr notwendig, die Abmeldepflicht ist entfallen. Bei Wohnsitzwechsel ins Ausland besteht die Abmeldepflicht weiterhin.
Rechtliche Grundlage
Hessisches Meldegesetz
Zuständig
Bürgerbüro
Telefon:(05601) 9325-120E-Mail:buergerbuero@gemeinde-schauenburg.de
weitere Informationen zu Bürgerbüro
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