Dienstleistungen

Abmeldung

Kurzinfo:
Wohnsitzabmeldungen sind in ganz Deutschland nicht mehr notwendig, die Abmeldepflicht ist entfallen. Bei Wohnsitzwechsel ins Ausland besteht die Abmeldepflicht weiterhin.

 

Rechtliche Grundlage
Hessisches Meldegesetz

Zuständig



Bürgerbüro

Telefon:(05601) 9325-120
E-Mail:buergerbuero@gemeinde-schauenburg.de

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