Dienstleistungen

Bürgerversammlungen

Zur Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde soll mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten werden. In größeren Gemeinden können Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden. In der Gemeinde Schauenburg werden in der Regel zwei Bürgerversammlungen im Jahr durchgeführt.
Die Bürgerversammlung wird von dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung im Benehmen mit dem Gemeindevorstand einberufen. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die Bürgerversammlung. Er kann Sachverständige und Berater zuziehen. Der Gemeindevorstand nimmt an den Bürgerversammlungen teil.
Die Termine für die Bürgerversammlungen werden im Schauenburg Kurier öffentlich bekannt gemacht.

Zuständig



Otmar Bollerhey

Telefon:(05601) 9325-111
E-Mail:otmar.bollerhey@gemeinde-schauenburg.de

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