Dienstleistungen

Bußgeld

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld über 35,00 € geahndet werden (Ausnahme Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten.)
Im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Schauenburg wären dies z.B. die Bereiche: Lärm, HundeVO, Melderecht, Abfall, Ortssatzungen

Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldbereich
Alle Verstöße im Bußgeldbereich (über 35,00 €) werden durch die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) beim Regierungspräsidium Kassel bearbeitet.
Mögliche Beispiele für Bußgelder: Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km / h und mehr. Überschreitung der Sicherheitsprüfungen (HU und AU) um mehr als 4 Monate. Die ZBS beim Regierungspräsidium Kassel verfolgt in Hessen begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten, die ihr von den Polizeibehörden und Ordnungsbehörden angezeigt werden. Die Verstöße im Bußgeldbereich bei den mobilen und stationären Geschwindigkeitsmessungen der Gemeinde Schauenburg werden durch das Ordnungsamt der Gemeinde bearbeitet und dann an die Bußgeldstelle zur Endbearbeitung mit allen Unterlagen abgegeben.

Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Zuwiderhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Zur Ahndung der Verkehrsverstöße kann die ZBS Verwarnungsgelder, Geldbußen oder Fahrverbote festsetzen. Grundlage für die Bemessung der Sanktionen ist der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog.  
 
Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidium Kassel

Zuständig



Marco Berger

Telefon:(05601) 9325-133
E-Mail:marco.berger@gemeinde-schauenburg.de

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