Dienstleistungen

Ehefähigkeitszeugnis

Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für die Eheschließung im Ausland für Deutsche.

Zuständigkeit

Wohnsitzstandesamt oder Standesamt des gewöhnlichen Aufenthalts wenn z. Zt. weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt im Inland besteht, dann das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts.
In das Ehefähigkeitszeugnis werden grundsätzlich beide Verlobten eingetragen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate.

Notwendige Unterlagen
  • Beide Verlobte sind Deutsche:
    Vorlage und Prüfung der Unterlagen, wie wenn die Ehe im Inland geschlossen würde (s. Anmeldung der Eheschließung).
  • Ein Verlobter ist Deutscher:
    Vorlage und Prüfung der Unterlagen des deutschen Verlobten, wie bei Eheschließung im Inland (s. Anmeldung zur Eheschließung); Angaben zur Person des ausländischen Verlobten und Prüfung, ob in seiner Person ein Ehehindernis vorliegt.

Zuständig



Bernd Kellner

Telefon:(0561) 4992-115
E-Mail:bernd.kellner@stadt-baunatal.de

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