Dienstleistungen
Ehefähigkeitszeugnis
Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für die Eheschließung im Ausland für Deutsche.
Zuständigkeit
Wohnsitzstandesamt oder Standesamt des gewöhnlichen Aufenthalts wenn z. Zt. weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt im Inland besteht, dann das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts.
In das Ehefähigkeitszeugnis werden grundsätzlich beide Verlobten eingetragen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate.
In das Ehefähigkeitszeugnis werden grundsätzlich beide Verlobten eingetragen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate.
Notwendige Unterlagen
- Beide Verlobte sind Deutsche:
Vorlage und Prüfung der Unterlagen, wie wenn die Ehe im Inland geschlossen würde (s. Anmeldung der Eheschließung). - Ein Verlobter ist Deutscher:
Vorlage und Prüfung der Unterlagen des deutschen Verlobten, wie bei Eheschließung im Inland (s. Anmeldung zur Eheschließung); Angaben zur Person des ausländischen Verlobten und Prüfung, ob in seiner Person ein Ehehindernis vorliegt.
Zuständig
Bernd Kellner
Telefon:(0561) 4992-115E-Mail:bernd.kellner@stadt-baunatal.de
weitere Informationen zu Bernd Kellner
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