Dienstleistungen
Ehrenpatenschaft
Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft, wenn in einer Familie z. Zt. der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens 7 lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern, demselben Vater oder derselben Mutter abstammen.
Das Patenkind muss Deutsche(r) sein. Die Ehrenpatenschaft kann in einer Familie nur einmal übernommen werden
Verpflichtungen für den Ehrenpaten können aus der Patenschaft nicht hergeleitet werden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt der Ehrenpate ein Geschenk.
Das Patenkind muss Deutsche(r) sein. Die Ehrenpatenschaft kann in einer Familie nur einmal übernommen werden
Verpflichtungen für den Ehrenpaten können aus der Patenschaft nicht hergeleitet werden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt der Ehrenpate ein Geschenk.
Zuständig
Doris Stähler
Telefon:(05601) 9325-102E-Mail:doris.staehler@gemeinde-schauenburg.de
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