Dienstleistungen
Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen
Gratulation zu den 80., 85., 90., 95. und jedem weiteren Lebensjahr sowie zum 50-jähr., 60-jähr., 65-jähr., 70-jähr. und 75-jähr. Ehejubiläum.
Rechtliche Grundlagen
Grundsätze über die Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Herrn Bundespräsidenten vom 01. Juli 2003 sowie Erlass der Hessischen Landesregierung über die Ehrung der Ehe- und Altersjubilare vom 21. November 2003
Zuständig
Doris Stähler
Telefon:(05601) 9325-102E-Mail:doris.staehler@gemeinde-schauenburg.de
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