Dienstleistungen

Einbürgerung

Bürgerberatung in allen Einbürgerungsangelegenheiten

Kurzbeschreibung:
a.)   Entgegennahme des Antrages auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.
b.)   Vollzug der Einbürgerung.

Erläuterungen:
a.)  1. Unterrichtung über die allgemein geforderten Einbürgerungsvoraussetzungen.
      2. Ermittlung der erforderlichen Sprachkenntnisse.
b.)  Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

 

Rechtliche Grundlagen
Ausländergesetz
Staatsangehörigkeitsgesetz
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet

Zuständig



Marcus Konhäuser

Telefon:(05601) 9325-116
E-Mail:marcus.konhaeuser@gemeinde-schauenburg.de

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