Dienstleistungen
Einbürgerung
Bürgerberatung in allen Einbürgerungsangelegenheiten
Kurzbeschreibung:
a.) Entgegennahme des Antrages auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.
b.) Vollzug der Einbürgerung.
Erläuterungen:
a.) 1. Unterrichtung über die allgemein geforderten Einbürgerungsvoraussetzungen.
2. Ermittlung der erforderlichen Sprachkenntnisse.
b.) Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Rechtliche Grundlagen
Ausländergesetz
Staatsangehörigkeitsgesetz
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Zuständig
Marcus Konhäuser
Telefon:(05601) 9325-116E-Mail:marcus.konhaeuser@gemeinde-schauenburg.de
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