Dienstleistungen
Abwasser-Anschlussgenehmigung
Auf Antrag des Grundstückseigentümers (Bauherrn) Erteilung der Genehmigung (schriftlicher Bescheid) zum Anschluss und zur Einleitung von Abwässern an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeindewerke in Zusammenarbeit mit der Technischen Betriebsleitung.
Rechtliche Grundlagen
Entwässerungssatzung der Gemeinde Schauenburg
Zuständig
Monika Schade
Telefon:(05601) 9325-313E-Mail:monika.schade@gemeinde-schauenburg.de
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