Dienstleistungen

Abwassereinleitung

Bevor bei Neubauten eine Einleitung von Abwasser (auch häusliches Abwasser und Niederschlagswasser) erfolgen darf, ist hierzu nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schauenburg eine Genehmigung erforderlich.
Der Anschlussnehmer, der bauliche Veränderungen an Grundstücksentwässerungsanlagen vornehmen lassen will, hat dieses der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen.

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag auf Genehmigung (im Bauamt zu erhalten)
  • Baubeschreibung der Entwässerungsanlage
  • Übersichtsplan zur Entwässerung, Entwässerungsplan Kellergeschoss, Schnitt

Rechtliche Grundlage
Entwässerungssatzung der Gemeinde Schauenburg

Zuständig



Kathleen Hach

Telefon:(05601) 9325-321
E-Mail:kathleen.hach@gemeinde-schauenburg.de

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