Dienstleistungen
Führungszeugnis
Aufnahme / Entgegennahme von Anträgen auf Führungszeugnisse
Besondere Voraussetzungen:
Vollendung des 14. Lebensjahres und mit Hauptwohnung bei der Gemeinde Schauenburg gemeldet.
Bearbeitungsfristen:
Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Berlin (in der Regel 1 bis 2 Wochen)
Notwendige Unterlagen/Angaben:
- der Geburtsname der Mutter des Antragstellers
- Persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, z. B. Personalausweis oder schriftliche Vollmacht und Bundespersonalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Soll das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde sein, sind der genaue Verwendungszweck und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe abzugeben, da es dieser Behörde direkt übersandt wird
Gebühren:
Führungszeugnis: 13,00 €
Rechtliche Grundlagen
Bundeszentralregistergesetz
Zuständig
Bürgerbüro
Telefon:(05601) 9325-120E-Mail:buergerbuero@gemeinde-schauenburg.de
weitere Informationen zu Bürgerbüro
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