Dienstleistungen
Abwassergebühren
Berechnung der Abwassergebühren
Die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren setzt sich zusammen aus Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren.
Abwassergebühren:
a) Schmutzwassergebühr:
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Schmutzwasser ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Das bedeutet, daß für die Wassermenge, die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen wird und die durch eine geeichte Wasseruhr gezählt wird, Schmutzwassergebühren erhoben werden. Die Schmutzwassergebühr betragt 2,11 € pro Kubikmeter.
b) Niederschlagswassergebühr:
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche von der das von Niederschlägen stammende Wasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird. Die bebauten und künstlich befestigten Flächen werden aufgrund einer vom Grundstückseigentümer abgegebenen Erklärung ermittelt. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,41 € pro Quadratmeter.
Gebühren und Beiträge (Abwasserbeseitigung)
Entwässerungssatzung der Gemeinde Schauenburg
vom 9. September 1994, zuletzt geändert vom 11. Dezember 2003
| 2004 € | 2004 € | Vorjahr € | |
| Benutzungsgebühr (§ 22) | |||
Schmutzwassergebühr je m³ | 2,11 | 1,71 | 1,71 |
| Niederschlagswasser je m² befestigte Grundfläche | 0,41 | 0,39 | 0,39 |
| Kleineinleiterabgabe (§ 28) | Gebührenerstattung durch die Eigentümer der betroffenen Grundstücke | ||
| Abwasserbeitrag (§ 10) | |||
Berechnung für jeden Bebauungsplan separat; je angefangene m², der nach einem in der Satzung bestimmten Verfahren aus Grundstücksfläche und zulässige Geschossflächenzahl ermittelt wird.
Grundstücksanschluss- | Erstattung des Aufwandes |
Rechtliche Grundlagen
Zu a) § 23 (2) der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schauenburg
Zu b) § 23 (1) der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schauenburg
Zuständig
Sabine Schweinebraten
Telefon:(05601) 9325-213E-Mail:sabine.schweinebraten@gemeinde-schauenburg.de
weitere Informationen zu Sabine Schweinebraten
< zurück zu den Dienstleistungen