Dienstleistungen
Gewerbeabmeldung
Annahme und Bearbeitung von Gewerbeabmeldungen
Eine Anzeige muss nur erfolgen, wenn der Gewerbebetrieb endgültig eingestellt wird.
Besonderheiten:
- Abmeldung auch wenn der Inhaber wechselt, Betrieb aber weitergeführt wird.
- Bei Verpachtung muss der als Inhaber ausscheidende Verpächter abmelden.
- Bei Verlegung des Betriebes in andere Stadt hier abmelden.
- Bei teilweiser Aufgabe des Betriebes nur abmelden, wenn dabei gleichzeitig eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle vollständig aufgegeben wird.
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis und Vordruck Gewerbeabmeldung
Bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter eigener Vordruck
Gebühren:
30,- €
Rechtliche Grundlagen
§ 14 GewO
Zuständig
Malte Glaser
Telefon:(05601) 9325-131E-Mail:malte.glaser@gemeinde-schauenburg.de
weitere Informationen zu Malte Glaser
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