Dienstleistungen

Gewerbeabmeldung

Annahme und Bearbeitung von Gewerbeabmeldungen 
 
Eine Anzeige muss nur erfolgen, wenn der Gewerbebetrieb endgültig eingestellt wird.

Besonderheiten:

  • Abmeldung auch wenn der Inhaber wechselt, Betrieb aber weitergeführt wird.
  • Bei Verpachtung muss der als Inhaber ausscheidende Verpächter abmelden.
  • Bei Verlegung des Betriebes in andere Stadt hier abmelden.
  • Bei teilweiser Aufgabe des Betriebes nur abmelden, wenn dabei gleichzeitig eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle vollständig aufgegeben wird.

Notwendige Unterlagen:
Personalausweis und Vordruck Gewerbeabmeldung
Bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter eigener Vordruck 

Gebühren:
30,- €

Rechtliche Grundlagen
§ 14 GewO

Zuständig



Malte Glaser

Telefon:(05601) 9325-131
E-Mail:malte.glaser@gemeinde-schauenburg.de

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