Beschlussfassung durch die gemeindlichen Gremien im Lockdown der Corona-Pandemie
Die allgemeine Infektionslage nach dem Ausbruch des Corona-Virus beeinträchtigt auf der kommunalen Ebene die Arbeit der Vertretungskörperschaften, denen in der repräsentativen Demokratie die wichtigen Entscheidungen des Gemeinwesens vorbehalten sind. Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind ebenso wie alle anderen Gemeindeeinwohner von einem krankheits- oder quarantänebedingten Ausfall bedroht. Aufgrund des Altersdurchschnitts gehören viele Gemeindevertreter zu den sogenannten Risikofällen, denen ganz besonders empfohlen wird, auf soziale Kontakte vorübergehend zu verzichten.
Die physische Zusammenkunft von Parlamentariern wird zwar grundsätzlich durch die infektionsschutzrechtlichen Verordnungen nicht verboten. Die parlamentarische Demokratie muss auch in Krisenzeiten funktionieren. Aber die Kommunalparlamente in Hessen sind relativ groß und zur Herstellung der Beschlussfähigkeit ist die Zusammenkunft von mehr als der Hälfte der Mandatsträger nötig.
Daher hat der Hessische Landtag am 24. März 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie den Weg dafür freigemacht, die parlamentarische Entscheidungsgewalt auf kommunaler Ebene vorübergehend einem zahlenmäßig kleineren Gremium, dem Haupt- und Finanzausschuss zu überantworten. Es wurde ein Eilentscheidungsrecht des nach § 62 Abs. 1 Satz 2 HGO verpflichtend zu bildenden Haupt- und Finanzausschusses über Gegenstände der Gemeindevertretung eingeführt. Im Extremfall soll der Ausschuss alle, d. h. auch die wichtigen Entscheidungen i.S. von § 9 Abs. 1 HGO treffen können, wenn und soweit es das Gemeindewohl erfordert.
Voraussetzung ist in jedem Fall, dass ein Aufschub der Entscheidung bis zur nächsten regulären Sitzung der Gemeindevertretung nicht ohne Schaden für die Gemeinde möglich ist. Das Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit greift in das kommunale Selbstverwaltungsrecht ein. Die Eingriffe dienen aber zugleich der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Gemeinden und Landkreise und dient letztlich dem Schutz der kommunalen Selbstverwaltung.
Alle kommunalen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Eindämmung des Virus erforderlich sind, dienen dem öffentlichen Wohl. Die Vorsitzenden der gemeindlichen Gremien haben sich einheitlich dafür ausgesprochen, dass zu Zeiten des Lockdown keine öffentlichen Sitzungen stattfinden werden. Diese Entscheidung wurde zum Wohl aller Schauenburger Bürgerinnen und Bürger getroffen. Die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinde ist dennoch gewährleistet und wird nach den gesetzlichen Vorgaben zum Wohle der Gemeinde fortgeführt.
Dr. Nico Storch
Vorsitzender der Gemeindevertretung Schauenburg