Amtliche Bekanntmachung
Kommunalwahlen am 14. März 2021 in der Gemeinde Schauenburg
Bekanntmachung über die Gültigkeit der Wahlen nach § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO):
Gegen die Gültigkeit der Wahlen zu den Ortsbeiräten in den Ortsbezirken Breitenbach, Elmshagen, Hoof und Martinhagen der Gemeinde Schauenburg wurden keine Einsprüche erhoben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schauenburg hat in ihrer Sitzung am 29. April 2021 nach § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), die o.g. Wahlen für gültig erklärt.
Schauenburg, den 30. April 2021
gez. Malte Glaser
Der Besondere Gemeindewahlleiter der Gemeinde Schauenburg