Information aus dem Rathaus: Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass beim Abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum eine Mindestdurchfahrtbreite von 3,0 Metern unbedingt einzuhalten ist. Andernfalls kommen die Fahrzeuge des Winterdienstes nicht durch die Engstelle und die Räumung der betreffenden Straße ist somit nicht möglich. Außerdem können Fahrzeuge der Rettungsorganisationen (Feuerwehr/Rettungsdienst) nicht zu den Einsatzstellen gelangen und es vergeht wichtige Zeit, die im Notfall Leben akut gefährdet.