Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schauenburg

Umlegungsstelle


BEKANNTMACHUNG

Gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung wird nachstehender Beschluss über die Umlegung der Grundstücke im Verfahrensgebiet „Gewerbegebiet Hilschen 2“ Gemarkung Elgershausen (1489) öffentlich bekannt gemacht.

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