1.Nachtrag zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schauenburg
I. Die nachfolgenden Paragraphen werden wie folgt geändert:
§ 5
Teilnahmebeiträge
- Soweit das Land Hessen der Gemeinde Schauenburg jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, erhebt die Gemeinde keine Gebühren nach dieser Satzung für die Kernzeit für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
Die Absätze (1) bis (4) des Paragraphen 5 bleiben in der bisherigen Form bestehen.
§ 13
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.08.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 08.05.2014, zuletzt geändert durch den 2. Nachtrag vom 30.08.2017 außer Kraft.
II. Inkrafttreten des 1. Nachtrages zur Satzung der Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schauenburg
Der 1. Nachtrag zur Satzung der Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schauenburg tritt rückwirkend am 01. August 2018 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Schauenburg, den 23.08.2018
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schauenburg
Plätzer
Bürgermeister