Hinweis über die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Raum Kassel
Änderungsbezeichnung: ZRK 52 „Gewerbe Breitenbach"
Derzeit findet die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch statt.
Der Zweckverband Raum Kassel hat nachstehende Bekanntmachung am 11.09.2018 in der HNA veröffentlicht:
ZWECKVERBAND RAUM KASSEL
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Änderung des Flächennutzungsplans des Zweckverbandes Raum Kassel
Änderungsbezeichnung: : ZRK 52 „Gewerbe Breitenbach "
Änderungsbereich: Gemeinde Schauenburg
- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) -
Aufstellung/Entwurf
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Raum Kassel hat in ihrer Sitzung am 05.09.2018 die Aufstellung und den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung ZRK 52 „Gewerbe Breitenbach" mit Umweltbericht beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung:
Ziel der Flächennutzungsplan-Änderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung für die An-
Transportbeton-Mischanlage am Rande des vorhandenen Gewerbegebietes in Breitenbach. Die Darstellung im gültigen Flächennutzungsplan „Flächen für die Landwirtschaft" soll in "Gewerbliche Bauflächen" geändert werden. Die Fläche hat eine Größe von 0,7 ha.
Die Gemeinde Schauenburg stellt im Parallelverfahren den Bebauungsplan (1. Änderung, Nr.9 „Bau Steine Erden") für das Gewerbegebiet auf
Umweltbericht
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Landschaftsplan des Zweckverbandes Raum Kassel, 2007, und aktualisierte Erhebungen (Daten zu Flora, Fauna, Boden, Wasser und Grundwasserschutz, Klima, Landschaftsbild; Aussagen zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern)
- Klimagutachten des Zweckverbandes Raum Kassel, 1999 und 2009
- Daten zu naturschutzrechtlich geschützten Flächen aus dem NATUrschutzREGister Hessen (NATUREG) und zu Bodenbelastungen aus dem Altflächen-Informations-System Hessen (ALTIS)
- Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Schutzgut Pflanzen / Tiere / Artenschutz: Hinweis auf mögliches Vorkommen von Reptilien und Amphibien, Erfordernis eines Gutachtens (Untere Naturschutzbehörde Landkreis Kassel)
- Schutzgut Wasser: Hinweis auf die Lage im Wasserschutzgebiet (Untere Wasserbehörde Landkreis Kassel; RP Kassel Dez. 31.1)
Zu anderen Schutzgütern wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Auslegung
Nach § 3 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit § 15 der Satzung des Zweckverbandes Raum Kassel vom 12.04.1974 liegt der Planentwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2018 und die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 19.09.2018 bis einschl. 19.10.2018 in der Verbandsbehörde des Zweckverbandes Raum Kassel, 34117 Kassel, Ständeplatz 13, 2. Stock,
Montag bis Donnerstag 8.45 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag 8.45 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0561/10970-0
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen beim Zweckverband Raum Kassel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 4a (4) BauGB stehen die Unterlagen zusätzlich im Internet mit der Adresse www.zrk-kassel.de unter "Aktuelles - FNP-Ände-rungen im Verfahren" bereit.
Nicht fristgerecht vorgetragene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Neben der Auslegung in der Verbandsbehörde wird die Flächennutzungsplanänderung auch in den Räumen der Gemeindeverwaltung Schauenburg zu den üblichen Sprechzeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Kassel, 11.09.2018
ZWECKVERBAND RAUM KASSEL
Kai Georg Bachmann
Verbandsdirektor
Information des Bauamtes der Gemeinde Schauenburg
Der Entwurf des FNP Änderung ZRK 52 „Gewerbe Breitenbach“ kann ab dem 19.09. bis einschließlich 19.10.2018 auch in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.