Mit sofortiger Wirkung untersagt der Kreis Kassel mit seiner Allgemeinverfügung vom 13.08.2019 bis auf Weiteres die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im gesamten Landkreis Kassel.
Verboten ist damit nicht nur das Abpumpen von größeren Wassermengen zum Beispiel für die Bewässerung von Gärten oder das Tränken von Tieren, sondern auch das Schöpfen kleinerer Mengen von Hand durch Eimer oder Gießkannen.
Bei einer Zuwiderhandlung gegen die erlassene Allgemeinverfügung drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen bzw. Monaten fehlenden Niederschlägen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen liegen weit unter dem Durchschnitt. Es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Die angeordnete Untersagung des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs ist geeignet, die Gewässer vor weiteren Störungen durch eine Verringerung der Wasserführung zu schützen und eine Verschlechterung der durch die langanhaltende extreme Trockenheit kritischen Gewässerzustände zu vermeiden und damit Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern vor Schaden zu bewahren. Die Untersagung bezweckt ferner, vorsorglich die Lebensgrundlage Wasser, wasserökologische Belange sowie dass Wohl der Allgemeinheit zu schützen und zu erhalten.
Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird überwacht.