Öffentliche Bekanntmachung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg

1.

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Haushaltssatzung

 

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310), und der §§ 23 ff. der Satzung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg vom 07. Oktober 1996, zuletzt geändert durch I. Nachtrag zur Satzung vom 03. Juli 2003 sowie dem II. Nachtrag zur Satzung vom 26.03.2009 hat die Verbandsversammlung am 30.01.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Der Haushalt für das Haushaltsjahr 2020 wird im     

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

             im ordentlichen Ergebnis

             mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                  

             mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf     

 

 

2.600.290

2.579.857

 

EUR

EUR

             im außerordentlichen Ergebnis

             mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

             mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

 

 

0

0

 

EUR

EUR

             mit einem Überschuss von

20.433

 

EUR

im Finanzhaushalt

 

 

 

             mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

             aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

             und dem Gesamtbetrag der

 

             Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf   

             Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  

 

             Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf

             Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf     

 

             mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des

Haushaltsjahres von 

 

                         

 

477.633

 

 

 

109.000

824.000

 

662.000

476.859

 

 

52.226

 

EUR

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

 

 

EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
662.000 EUR festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 520.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes 2020 beschlossene Stellenplan.

 

§ 6

Die nach § 26 der Satzung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg vom 07.10.1996 einschließlich des I. Nachtrages vom 03.07.2003 sowie dem II. Nachtrag zur Satzung vom 26.03.2009 zu erhebenden Beträge von insgesamt 2.102.220 € werden nach Maßgabe des in § 27 der Verbandssatzung enthaltenen Beitragsverhältnisses wie folgt von den Verbandsgemeinden erhoben:

 

 

Abwasserbeseitigung

Hochwasserschutz

insgesamt

Baunatal

1.290.178 €

282.887 €

1.573.065 €

Schauenburg

389.822 €

139.333 €

529.155 €

 

1.680.000 €

422.220 €

2.102.220 €

 

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 100 HGO

sind aufgrund ihres Umfanges erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 30.000

EUR übersteigen.

 

Die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Leistung von über- und außerplanmäßigen

Aufwendungen und Auszahlungen wird bei einem Betrag bis zu 3.000 EUR im Einzelfall

auf die Verbandsvorsteherin / stv. Verbandsvorsteher bei einem Betrag bis zu 30.000 EUR

auf den Verbandsvorstand übertragen.

 

Die übrigen Regelungen des § 100 HGO bleiben hiervon unberührt; dies gilt insbesondere

für die Regelung über die Erheblichkeit einer über- und außerplanmäßigen Aufwendung

oder Auszahlung aufgrund ihrer Bedeutung.

 

§ 8

Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets gemäß § 20 Abs. 5 GemHVO verwendet werden.

Mehreinzahlungen eines Budgets können zur Deckung von Mehrauszahlungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 4 GemHVO herangezogen werden.

Die veranschlagten Auszahlungen für Investitionen werden gemäß    § 20 Abs. 3 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.

 

Baunatal, den 05.02.2020                         Der Verbandsvorstand

 

 

                                                                  Silke Engler,

                                                                  Verbandsvorsteherin

 

 

Bescheinigung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2020

 

Es wird bescheinigt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit den Anlagen nach § 97 HGO in der Zeit vom

02.01.2020 bis einschließlich 10.01.2020

öffentlich ausgelegen hat und die Auslegung am 18.12.2019/20.12.2019 öffentlich bekannt gemacht worden ist.

Baunatal, den 05.02.2020                         Der Verbandsvorstand

 

                                                                  Silke Engler,

                                                                  Verbandsvorsteherin

 

 

2.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht

 

3.

 

Der Landrat des Landkreises Kassel hat am 03.03.2020 folgende Zustimmung erteilt:

Die Haushaltssatzung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg für das Jahr 2020 enthält zustimmungspflichtige Teile.

Hiermit erteilen wir die Zustimmung zur Inanspruchnahme der in § 2 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Kredite in Höhe von

 

662.000 €

(in Worten: - sechshundertzweiundsechzigtausend -)

 

Gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG).

 

Gleichzeitig erteilen wir gemäß § 75 Absatz 3 WVG unsere allgemeine Zustimmung zu dem in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von

 

520.000 €

(in Worten: - fünfhundertzwanzigtausend -).

 

Kassel, 03.03.2020

 

Landkreis Kassel

Der Kreisausschuss

Im Auftrag

Sommer

 

 

4.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 23 der Satzung des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal—Schauenburg in der Zeit vom

 

23.März 2020 bis einschließlich 31.März 2020

in der Stadtverwaltung Baunatal – Fachbereich Bau und Umwelt – Marktplatz 14, 2 OG, Zimmer 202a, 34225 Baunatal

 

und

in der Gemeindeverwaltung Schauenburg, Korbacher Straße 300, Zimmer O.08, 34270 Schauenburg, während der Dienstzeiten öffentlich für jedermann zur Einsicht aus.

 

Baunatal, 09.03.2020

 

Verband für Abwasserbeseitigung und

Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg

Der Verbandsvorstand

gez. Silke Engler

Verbandsvorsteherin