Berichtigung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 14. März 2021 in der Gemeinde Schauenburg

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Der Besondere Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl in der Gemeinde Schauenburg

Berichtigung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 14. März 2021 in der Gemeinde Schauenburg

Mit Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11. Dezember 2020 ist das Unterschriftenquorum geändert worden. Abweichend von § 11 Abs. 4 Satz 1 KWG müssen Wahlvorschläge in den in dieser Vorschrift genannten Fällen nur zusätzlich von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind. Für die Wahl zur Gemeindever-tretung der Gemeinde Schauenburg werden hierfür 37 Unterschriften von Wahlberechtigten und für die Wahl des jeweiligen Ortsbeirates werden jeweils 7 Unterschriften von Wahlberechtigten benötigt.

Ich weise darauf hin, dass die Rechtsänderung erst am Tag nach der Verkündigung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft tritt.

Schauenburg, den 15. Dezember 2020

Der Besondere Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl in der Gemeinde Schauenburg

gez.

Malte Glaser