Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schauenburg
Bauleitplanung der Gemeinde Schauenburg,
Bebauungsplans Nr. 68 „Sandweg 2“, Gemarkung Elgershausen
Hinweis: Auf Grund eines Fehlers in der ursprünglichen Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 26.03.2021 erfolgt die Bekanntmachung an dieser Stelle erneut und der Offenlagezeitraum wird bis zum 27.05.2021 verlängert.
I Anlass und Ziel
Die Gemeinde Schauenburg beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Sandweg 2“, Gemarkung Elgershausen, auf einer Fläche von ca. 1,27 ha am Südostrand von Elgershausen auf Grund konkreter Nachfrage eines Vorhabenträgers die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet (südlicher Teil des Planungsgebietes) im Anschluss an vorhandene Bebauung zu schaffen. Der nördliche Teil soll entsprechend der bereits vorhandenen Nutzung als Mischgebiet ausgewiesen werden. Die Erschließung ist über den Sandweg und eine davon nach Osten abzweigende Stichstraße mit Wendehammer geplant.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich als ‚Fläche für die Landwirtschaft‘ dargestellt. Der Flächennutzungsplan soll entsprechend geändert werden.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/3 (teilw.), 6/11, 6/12 und 7 von Flur 16 in der Gemarkung Elgershausen (vgl. Geltungsbereich lt. Planskizze).
II Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schauenburg hat in ihrer Sitzung am 22.10.2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 „Sandweg 2“, Gemarkung Elgershausen, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht kann gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit bis einschließlich Donnerstag, dem 27.05.2021 auf der Internetseite der Gemeinde Schauenburg unter https://www.gemeinde-schauenburg.de/bauen-wirtschaft/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren eingesehen und heruntergeladen werden. Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich bei der Gemeinde Schauenburg, Fachbereich Bauen, OT Hoof, Korbacher Str. 300, 34270 Schauenburg oder in elektronischer Form an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vorbringen. Eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird gemäß § 4 PlanSiG ausgeschlossen.
Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform bei der Gemeinde Schauenburg, Fachbereich Bauen, OT Hoof, Korbacher Str. 300, 34270 Schauenburg, erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Einsichtnahme ist daher zu den allgemeinen Dienststunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Herrn Ickler (Tel.: 05601 9325311; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder mit Frau Schade (Tel.: 05601 9325313; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
III. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 68 „Sandweg 2“, Gemarkung Elgershausen
- Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 68 „Sandweg 2“, Gemarkung Elgershausen
Wesentliche Inhalte des Umweltberichtes sind:
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern.
Eine detaillierte Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt im Umweltbericht zum Bebauungsplan bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
- Schutzgut Fläche: Bestand und Bewertung, Flächenverbrauch
- Schutzgut Boden: Bestand und Bewertung, Vorbelastungen / Einwirkungen auf den Bodenhaushalt und Eingriffe oder Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen und Prognose der Auswirkungen, flächenhafte Eingriffe in Böden/Bodenfunktionen, Eingriffe in das Relief
- Schutzgut Wasser: Eingriffe in den Wasserhaushalt, Prognose der Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt, Reduzierung des Wasserrückhaltepotentials und der Grundwasserneubildung
- Schutzgut Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Bestand und Bewertung der Vegetation/Biotoptypen, Vorbelastungen, Bestand und Bewertung Fauna / Lebensräume / Artenschutz, Eingriffe auf Vegetation/Biotope und Fauna, Ergebnisse zu Untersuchungen bzgl. der Fauna (Artengruppen Säugetiere (hier: Fledermäuse), Vögel (Brutvögel und Nahrungsgäste), Reptilien (Zauneidechse) sowie Arten, die im Rahmen der Eingriffsregelung zu betrachten sind
- Schutzgut Klima/Luft: Bestand und Bewertung, Veränderungen der Klimafunktionen.
- Schutzgut Landschaftsbild: Bestand und Bewertung, Landschaftsbildveränderungen, Erholungspotential
- Schutzgut Mensch/Bevölkerung: Bestand und Bewertung, Vorbelastungen, Aussagen zu den Themen erhöhtes Verkehrsaufkommen, Erholungsnutzung
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Auswirkungen
- Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: keine zusätzlichen erheblichen Beeinträchtigungen durch die Wirkungszusammenhänge der einzelnen Schutzgüter
- Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Ausgleichsbedarf, Kompensationsmaßnahmen, Maßnahmen zum Artenschutz (Nistmöglichkeiten für Höhlenbrüter)
- Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:
- Stellungnahme der der Hess. Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) mit Hinweis, dass das Gebiet von Feldvögeln genutzt wird sowie Ausgleichsvorschlag
- FD Wasser- und Bodenschutz des Landkreises Kassel mit Hinweisen zur Genehmigungspflicht von Erdwärmesonden und dem Umgang mit Bodenaushub
- FD Bauen und Umwelt, untere Naturschutzbehörde des Landkreises Kassel mit Hinweisen zur abschließenden artenschutzrechtlichen Beurteilung sowie die Benennung der Artenschutz- und Kompensationsmaßnahmen sowie zu einer Kompensationsmaßnahme im Rahmen der Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB „Östlich des Sandweges" im Geltungsbereich
- RP Kassel, Immissionsschutz mit Empfehlung zu begründen, warum die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes an dieser Stelle geplant wird (Vorbelastung Verkehrslärm)
- Zweckverband Raum Kassel mit der Anregung, Solarenergienutzung und extensive Dachbegrünung in der Begründung und den textlichen Festsetzungen vorzusehen
- Stellungnahmen von BürgerInnen zu dem Themenbereich: - Beeinträchtigung des anliegenden Wohngrundstückes durch erheblichen Zu- und Abflussverkehr (PKW und LKW) in Folge der Erschließungsstraße sowie damit verbundenen Immissionen
- Weitere Pläne, Gutachten und Schriften mit umweltbezogenen Informationen, die eingesehen werden können:
Cloos, T. (10.03.2021): Artenschutzrechtliche Einschätzung zum Bebauungsplan Nr. 68 „Sandweg 2“ Schauenburg- Ortsteil Elgershausen.
Räumlicher Geltungsbereich
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Gemeinde Schauenburg unter https://www.gemeinde-schauenburg.de/buergerservice/archiv-bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht wird.
Schauenburg, den 16.04.2021
Der Gemeindevorstand
gez. Michael Plätzer
Bürgermeister