Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, den 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt.
Um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auch während der Urnenwahl am Wahlsonntag einzudämmen, ist es erforderlich, wichtige Infektionsschutzmaßnahmen umzusetzen.
Im Mittelpunkt steht die AHA-Formel sowie die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen:
Abstand halten
Vor und in dem Wahllokal sind Ansammlungen zu vermeiden und eine dauerhafte Distanz von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Vermeiden Sie Berührungen wie Hände-schütteln oder Umarmungen.
Hygiene
Befolgen Sie die Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen sowie für gründliches Händewaschen. Beim Betreten und Verlassen des Wahllokals stehen Mittel zur Desinfektion Ihrer Hände bereit.
Alltagsmaske tragen
Im Außenbereich des Wahllokals, in den Wahlräumen und deren Zuwegung ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist jede vollständige, an der Gesichtshaut anliegende Bedeckung von Mund und Nase, die aufgrund ihrer Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache deutlich zu verringern. Vorzugsweise sind OP-Masken oder FFP2-Masken zu tragen.
Einwegschreibstifte
Aus hygienischen Gründen werden Einwegschreibstifte im Wahllokal zur Benutzung bei der Stimmabgabe sowie zur anschließenden Mitnahme bereitgehalten. Eigene, nicht radierfähige Schreibstifte, wie Kugelschreiber oder Ähnliches, können ebenfalls mitgebracht und genutzt werden.
Sofortiges Verlassen des Wahllokals
Nach Einwurf der Stimmzettel in die Wahlurne ist das Wahllokal umgehend zu verlassen. Es wird empfohlen, das Wahlgebäude ebenfalls unmittelbar zu verlassen, um Ansammlungen zu vermeiden.
Bitte unterstützen Sie die ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen, indem Sie sich an die oben genannten infektionsschutzrechtlichen Vorgaben sowie die Beschilderungen im Wahllokal halten.