Wahl zum Ortsbeirat im Ortsbezirk Hoof am 14. März 2021;
Feststellung über das Nachrücken eines Bewerbers in den Ortsbeirat Hoof
Der über den Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Ortsbeirat Hoof gewählte Bewerber
Herr Dr. Nico Storch, Kurt-Schumacher-Straße 24, 34270 Schauenburg
hat sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates niedergelegt.
Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt der nächste, noch nicht berufene, Bewerber des gleichen Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an seine Stelle.
Als Nachrücker stelle ich deshalb den Bewerber
Herr Alfred Gonschorowski, Triftstraße 19, 34270 Schauenburg,
fest.
Gegen die Gültigkeit der Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Besonderen Wahlleiterin der Ge-meinde Schauenburg, Korbacher Straße 300, 34270 Schauenburg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahl-ordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).
Schauenburg, den 13. März 2023
gez.
Kathrin Dietrich
Besondere Gemeindewahlleiterin