Bekanntmachung
(gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)
In der Umlegung für das
Verfahrensgebiet „Vellmar Nord“
in den Gemarkungen Frommershausen (1498), Obervellmar (1568) der Stadt Vellmar sowie
Altenritte (1463) der Stadt Baunatal, Elgershausen (1489) der Gemeinde Schauenburg,
Heckershausen (1511) der Gemeinde Ahnatal, Hohenkirchen (1520)
der Gemeinde Espenau, Simmershausen (1586) der Gemeinde Fuldatal
wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan, ausgefertigt mit Datum vom 20.12.2022, am 06.03.2023 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.
Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die oben stehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Vellmar, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Vellmar, den 07.03.2023
Magistrat der Stadt Vellmar
Im Auftrag: gez. Milzarek-Staub