1. Nachtrag zur Entschädigungssatzung

der Gemeinde Schauenburg

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 und 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung in Schauenburg am 29. Juni 2023 folgenden 1. Nachtrag zur Entschädigungssatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 3 Abs. 2 Spiegelstrich 5 Aufwandsentschädigungen erhält die folgende Fassung:

  • Fraktionsvorsitzende bei einer Fraktionsstärke von 6 bis 10 Mitgliedern EUR 30,00

Alle anderen Paragraphen bleiben von der Änderung unberührt.

Artikel 2

§ 7 In-Kraft-Treten

Der 1. Nachtrag zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Schauenburg tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. 

Schauenburg, den 29. Juni 2023
Gez.
Kurt Schweinebraden-Walter                        - Siegel -
Erster Beigeordneter

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Schauenburg, den 13.07.2023
Gez.
Kurt Schweinebraden-Walter                        - Siegel -
Erster Beigeordneter