Erstattung von Kanalbenutzungsgebühren
Bis zum 31.12.2022 konnten auf Antrag die Kubikmeter Frischwasser, die für Pool-Befüllungen verwendet wurden, von den Kanalgebühren erstattet werden. Seit dem 01.01.2023 ist dies nicht mehr möglich. Gemäß dem Erlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz handelt es sich bei Schwimmbadwasser um Wasser, welches durch den häuslichen, gewerblichen oder sonstigen Verbrauch in seiner Eigenschaft verändert ist und somit als Schmutzwasser (Abwasser) in die Kanalisation geleitet werden muss. Das Wasser darf nicht in das Erdreich versickern. Konkret wird dabei auf den Einsatz chemischer Stoffe zur Chlorung des Wassers hingewiesen, sowie auf die Verunreinigung durch den Badenden (Sonnencreme etc.). Das Poolwasser muss somit über die Kanalisation entsorgt werden und die Abwassergebühr ist zu entrichten.
Die Abteilung Steuern und Abgaben der Gemeinde Schauenburg